rechtlich. gut. betreut.
Als gesetzliche Betreuer vertreten wir Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wir arbeiten mit höchster Sorgfalt, Transparenz und im Sinne der uns anvertrauten Personen.
Wir übernehmen gesetzliche Betreuungen nach §§ 1814–1881 BGB. Dazu gehören:
- Sicherstellung ärztlicher Behandlung
- Beauftragung von Pflegediensten
- Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Organisation des ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
- Geltendmachung von Renten, Sozialhilfe und anderen Einkünften
- Prüfung und Klärung von Unterhaltspflichten
- Einleitung von Schuldenregulierungsverfahren
- Regelung von Erbangelegenheiten
- Verwaltung von Vermögen und Finanzen
- Prüfung und Abschluss von Heimverträgen
- Vertretung der Interessen gegenüber Einrichtungen
- Erhalt des Wohnraums und Prüfung von Mietverträgen
- Unterstützung, um das Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen
- Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
- Beratung und Hilfe bei Anträgen
- Ermittlung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche
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